Wichtiger Hinweis zu Lebensmitteln und leicht verderblichen Waren:

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften informieren wir dich obenstehend über das bestehende gesetzliche Mängelhaftungsrecht (Gewährleistung). Bitte beachte, dass die Durchsetzbarkeit von Mängelansprüchen bei Lebensmitteln durch deren natürliche Haltbarkeit, das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) sowie eine sachgemäße Lagerung durch den Kunden begrenzt wird.

Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn die Ware bereits zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerhaft war (z. B. Produktionsfehler, Fremdkörper oder vorzeitiger Verderb trotz ungeöffneter Verpackung). Der natürliche, altersbedingte Verderb nach Ablauf der Haltbarkeit stellt keinen Mangel dar.